Berufe in Psychologie und Psychotherapie

Berufe in Psychologie und Psychotherapie

Psycholog*in, Psychotherapeut*in, Psychiater*in? Viele Berufsbezeichnungen beginnen mit der Silbe Psych – doch das bedeutet noch lange nicht, dass sie sich auch hinsichtlich der Ausbildung und des Tätigkeitsschwerpunkts ähnlich sind. Der vorliegende Artikel soll ein wenig Licht ins Dunkel der Berufe in Psychologie und Psychotherapie bringen.

Psycholog*innen: Master oder Diplom in Psychologie

Psycholog*innen haben Psychologie studiert und das Studium mit einem Master oder einem Diplom abgeschlossen. Wichtig ist hierbei ferner, dass Studiengänge mit dem Neben- oder Unterrichtsfach Psychologie nicht zur Berechtigung des Führens der genannten Berufsbezeichnung führen. Ausdrücklich gesetzlich geschützt ist die Berufsbezeichnung zwar nicht; in verschiedenen Gerichtsverfahren wurde jedoch die Auffassung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen bestätigt, dass die Führung der Bezeichnung ohne Master- oder Diplomabschluss im Hauptfach Psychologie aus wettbewerbsrechtlichen sowie aus Gründen des Verbraucher*innenschutzes nicht zulässig sei.
Sowohl Präsenz- als auch Fern- und Onlinestudien können zur Berechtigung führen, sofern das jeweilige Studium staatlich anerkannt ist, mit einem anerkannten akademischen Grad abschließt und gewisse inhaltliche Mindestanforderungen erfüllt. Hinweise darauf, ob diese inhaltlichen Mindestanforderungen erfüllt werden, gibt u.a. die Anerkennung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
Psycholog*innen sind nicht auf Psychotherapie spezialisiert und nicht zwingend oder auch nur überwiegend im klinischen Bereich tätig. Zur eigenständigen Ausübung der Psychotherapie sind sie weder qualifiziert noch befugt. Zu den Einsatzfeldern von Psycholog*innen zählen etwa folgende Bereiche:

  • Wirtschaftspsychologie: Unternehmensberatung, Personalabteilungen, Organisationsentwicklung
  • Verkehrspsychologie: Begutachtung, verkehrspsychologische Beratung
  • Schulpsychologie: schulpsychologische Beratung
  • Strafvollzug: Begutachtung, Beratung, Vollzugsplanung etc.
  • Pädagogisch-psychologische Arbeit: Beratung in Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen
  • Arbeitsmarkt- und Studienberatung: Beratung und Durchführung von Tests
  • Marktforschung
  • Forschung und Lehre

 

Psychotherapeut*innen: Approbation nach Studium (und Therapieausbildung)

Psychotherapeut*innen diagnostizieren und behandeln psychische Erkrankungen mit nicht-medikamentösen Mitteln. Der Weg in den Beruf hat sich durch die Änderung des Psychotherapeutengesetzes kürzlich verändert. Die heute tätigen Psychotherapeut*innen haben einen der folgenden Ausbildungswege durchlaufen:

Ärztliche Psychotherapeut*innen: Studium der Medizin + Weiterbildung in Psychotherapie (evtl. entsprechende Fachärzt*innenweiterbildung)
Psychologische Psychotherapeut*innen: Studium der Psychologie (Abschluss Diplom o. Master mit Prüfungen in Klinischer Psychologie) + drei- bis fünfjährige Therapieausbildung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen: Studium der Psychologie, Pädagogik, Sozialen Arbeit, Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Kunsttherapie, Musiktherapie o. bestimmter Lehrämter (variiert von Bundesland zu Bundesland) + drei- bis fünfjährige Therapieausbildung

Nach der Änderung des entsprechenden Gesetzes wurden die beiden nicht-ärztlichen Psychotherapieberufe zusammengefasst und der Zugang vereinheitlicht. Nach einer mehrjährigen Übergangsphase führt nur noch ein Bachelorstudium in Psychologie mit klinischem Schwerpunkt sowie ein anschließender Master in Psychologie mit Schwerpunkt in Psychotherapie bzw. Klinischer Psychologie in den Beruf. Geändert hat sich ferner, dass die Approbation nun direkt nach dem Studium erteilt wird. Die Therapieausbildung wird durch eine postgraduale Weiterbildung ersetzt, an deren Ende – äquivalent zur Weiterbildung von Fachärzt*innen – eine Spezialisierung und die damit einhergehende Möglichkeit, in eigener Kassenpraxis zu arbeiten, steht. Die Ausbildung für ärztliche Psychotherapeut*innen bleibt indes unverändert.

Psychiater*innen: Fachärzt*innen mit unterschiedlichen Tätigkeiten

Von den Psychotherapeut*innen zu unterscheiden sind die Psychiater*innen. Diese haben ein Studium der Medizin sowie eine sich daran anschließende Fachärzt*innenweiterbildung absolviert. Sie können psychische Erkrankungen sowohl mit Mitteln der Psychotherapie als auch medikamentös behandeln. Die genaue Ausgestaltung der Tätigkeit ist dabei sowohl vom Arbeitsplatz als auch von den persönlichen Interessen abhängig. So arbeiten einige Psychiater*innen ausschließlich psychotherapeutisch, während andere vorwiegend medikamentös oder ausgewogen therapieren. Die genaue Berufsbezeichnung lautet Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie – Psychiater*innen sind entsprechend formal den ärztlichen Psychotherapeut*innen zuzuordnen.

Weitere Berufe in der Psychotherapie

Zu den genannten treten drei weitere Berufe hinzu, in denen Psychotherapie ausgeübt wird: Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Heilpraktier*innen für Psychotherapie.

Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie haben ebenso wie Psychiater*innen Medizin studiert und anschließend eine Fachärzt*innenweiterbildung absolviert. Die Weiterbildung unterscheidet sich dabei jedoch insofern, als Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie deutlich stärker psychotherapeutisch ausgebildet werden. Ferner fokussieren sie sich stärker als Psychiater*innen auf psychosomatische Erkrankungen und die sonstigen Wechselwirkungen zwischen psychischen und physischen Beschwerden. In der Praxis arbeiten sie in der Regel vor allem psychotherapeutisch, wenngleich auch sie medikamentös behandeln dürfen.

Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie absolvieren eine Fachärzt*innenweiterbildung, die der der Psychiater*innen ähnelt, dabei jedoch auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen fokussiert ist.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie dürfen zwar ebenso wie die Angehörigen der anderen genannten Berufe eigenständig Psychotherapie ausüben, unterscheiden sich in der Qualifikation jedoch deutlich von diesen: Eine spezifische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen lediglich in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt nachweisen, keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darzustellen und über psychotherapeutische Grundkenntnisse zu verfügen. In ihrer praktischen Tätigkeit unterscheiden die Heilpraktiker*innen für Psychotherapie sich deutlich voneinander. Während einige evidenzbasiert anbieten und wissenschaftlich geprüfte Therapieverfahren ansetzen, arbeiten andere auf spiritueller Basis, alternativmedizinisch oder völlig losgelöst von elaborierten Therapiekonzepten. Angehörige dieser Berufsgruppe sind nicht befugt, sich als Psychotherapeut*innen zu bezeichnen.

Weiterführendes:

Liste der vom Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen anerkannten Studiengänge: https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/beruf/studiengangslisten/anerkannte-studiengange_2021.pdf
Artikel zur Differenzierung von Psychiatrie und Psychosomatischer Medizin: https://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/psychiatrie-und-psychosomatik-zweierlei-hilfe-fuer-dieselben-patienten-12158669.html
Informationen zu Fernstudiengängen der Psychologie: https://www.fh-studiengang.de/psychologie/index.html